Bald gesetzliche Vorgaben für die Namenswahl in China?


Wer in Deutschland in einem großen Unternehmen anruft und optimistisch schlicht nach Herrn Schmidt oder Frau Müller verlangt, wird rasch enttäuscht, weil der Name so verbreitet ist, dass die Suche unter Umständen nach der richtigen Person eine ganze Weile dauern kann. Nimmt man nun in China die Nachnamen Li oder Wang und multipliziert in der gleichen Situation mit sich selbst, erreicht man etwa das Frustrationsniveau, dass man hier in der Volksrepublik zu erwarten hat.

Allein auf drei Nachnamen verteilen sind rund 270 Millionen Menschen in China. Noch jedenfalls. Zwar gilt an sich eine gesetzlich verankerte Freiheit bei der Namenswahl im Reich der Mitte. Doch diskutiert wird der aufkommenden Probleme mit Dopplungen oder im schlimmsten Falle unzählbarer Vervielfachungen wegen eine Änderung des Namensrechts. Vor allem geht es dabei um Schreibweisen, die technisch nicht umsetzbar sind im digitalen Zeitalter.

Im Gespräch ist inzwischen, für die Wahl des Namens – der übrigens durchaus auch im Laufe des geändert werden kann – „nur noch“ rund 8000 Zeichen zuzulassen. Diese Forderung von Sprachwissenschaftler hat die Menschen in China regelrecht empört. Angesichts einer vielfach als eher als überschaubar angesehenen Menge von Bürgerrechten protestieren die Chinesen schon jetzt im Rahmen der Möglichkeiten gegen die Beschneidung ihres Rechts auf namentliche Selbstbestimmung.

Post a Comment