Erste Verbote für Internetseiten nach Gesetzesreform


An dieser Stelle wurde vor kurzem bereits über die weitreichenden Veränderungen auf dem Gebiet des Medienrechts in China berichtet, die insbesondere für private Betreiber und neue Projekte drastische Auswirkungen haben können.

Nun kann man der Regierung Chinas vieles vorwerfen. Nicht jedoch mangelnde Umsetzung und Durchsetzungsfähigkeit im Bezug auf die eigenen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Kaum ist das Gesetz, das die Darstellung von Gewalt, Anstößigem – was immer dies genau sein mag – sowie Präsentation von sicherheitsgefährdenden Videos und Audio-Dateien verbietet und unter Strafe stellt, wenige Wochen aktiv, gibt es schon die ersten Umsetzungen laut nachrichten.at.
Bei mehr als 60 Internetseiten haben die Behörden das neue Gesetz angewendet, zum Teil mit der Folge eines völligen Sendeverbots ab sofort.

Die Betreiber von Webseiten müssen seit Anfang Februar grundsätzlich staatliche Genehmigungen einholen, wenn sie Videos und Audio-Files anbieten wollen, so erwirkt der Staat eine bessere Kontrolle über die Internet-Dienstleistungen. Welche Konsequenzen das für User und ihre Gewohnheiten im WWW haben kann, wird just dieser Tage in Verbindung mit dem Tibet-Konflikt offensichtlich. Nur wenige Videos fanden bislang über Youtube und die anderen chinesischen Ableger der Video-Portale den Weg an die Öffentlichkeit.

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