Ab 01.09.2006 wird vieles in China geändert.


1. Nach den Neuvorschriften von der Staatlichen TV- und Rundfunkbehörde dürfen alle chinesische Fernsender ab 01.09.2006 keine ausländische Zeichentrickfilme im Zeitraum von 17:00 bis 20:00 senden.

2. Nach dem Neugesetz der allgemeinen Schulpflicht dürfen chinesische Schulen kein Schulgeld verlangen. Schulerziehung wird ab 01.09.2006 kostenlos sein. Außerdem darf eine Schule einen Schüler oder eine Schülerin nicht aus der Schule verweisen, obwohl er oder sie gegen Schulvorschriften verstoßen hat.

3. Nach dem Neukrankversicherungsgesetz müssen Krankversicherer sofort zahlen, wenn die Krankheit von dem Versicherter ärztlich festgestellt wird. Außerdem dürfen Krankversicherungsgeber ab 01.09.2006 keine medizinische oder Gesundheitsprodukten in Krankenhäuser verkaufen. Es ist auch verboten, solche Produkte von einem Krankversicherer bei einem Krankhaus auf Kommissionsbasis zu geben.
  
4. Nach den Neuvorschriften für Versicherungen muss ein chinesischer Versicherer ein gesamt Kapital von mindestens 5 Milliarde RMB (ca. 500 00000,00 €) haben. Dann kann der Versicherungsgeschäft in Auslände ausüben.

5. Nach den Neuvorschriften für Fusionen muss eine ausländische Firma nach Fusion mindestens 25% Aktien der fusionierten Firma haben. Sonst wird die Firma die Begünstigungen für ausländische Firmen verlieren.

6. Ab 01.09.2006 werden über 1700 Handelsgüter aus China, Süd-Korea, Laos, Sri Lanka, Indien, und Bangladesh gegenseitig Zollvergünstigung haben.
  
7. Gemäss den Neuvorschriften für wilde Tiere und Pflanzen dürfen keine wilde Tiere und Pflanzen ab 01.09.2006 zum Geschäftszweck importieren
oder exportieren.
  
8. Wer, der bei einer Prüfung für Buchhaltungsqualifikation betrügerische Manipulation macht, wird nach den Neuvorschriften höchstens 10 Jahre Prüfungsverbot bekommen.  

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